Jahresbericht 2000 der Schweizerischen Lauterkeitskommission: weniger Anfragen
Wie aus dem kürzlich publizierten Tätigkeitsbericht 2000 der Schweizerischen Lauterkeitskommission hervorgeht, hatte diese im letzten Jahr 365 Anfragen zu beantworten. Dies sind 15 weniger als 1999. 57 Fälle – insbesondere Verstösse gegen das Lotterierecht und Vergehen gegen die Vorschriften über die Firmengebrauchspflicht - führten zur Beanzeigung. Beschwerden wurden 196 eingereicht. Verabschiedet wurden im Jahre 2000 auch Richtlinien und Erläuterungen über die Durchführung und Kommunikation von Tests. Die Kommission, die von der Aargauer Rechtsanwältin Doris Leuthard präsidiert wird, setzt sich paritätisch aus Konsumentinnen und Konsumenten, Medienschaffenden und Werbern zusammen. Sie soll unlautere Sachverhalte feststellen und dient damit vor allem auch dem Konsumentenschutz. Nachfolgend wird der Tätigkeitsbericht leicht gekürzt wiedergegeben.
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