Sophistische Knochenspalterei um Milch
Warum jeder Hinweis auf Osteoporose verboten ist
Wird ein Ernährungsprodukt nicht ausdrücklich als Heilmittel auf den Markt gebracht, dann gelten die Regeln des Lebensmittelrechts und damit das darin enthaltene Verbot, auf Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit hinzuweisen. Dies geht aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts hervor, mit welchem der werbende Hinweis auf die angeblich vorbeugende Wirkung der Milch gegen Knochenbrüchigkeit im Alter untersagt worden war.
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