Vaterschaftsklage einer sprachunkundigen Frau
Willkürlich verweigerter Armenanwalt
Die Justiz des Kantons Solothurn muss einer Ausländerin für den gegen den mutmasslichen Erzeuger ihres Kindes angestrengten Vaterschaftsprozess einen unentgeltlichen Rechtsbeistand ernennen. Laut einem Urteil des Bundesgerichts, das eine staatsrechtliche Beschwerde der unverheirateten Mutter gutgeheissen hat, ist die Verweigerung des Armenanwalts unter den konkret gegebenen Umständen als Willkür zu bewerten. Daran ändert der Umstand nichts, dass auch der dem Kind ernannte Beistand inzwischen eine Klage auf Feststellung des Kindesverhältnisses und auf Unterhalt eingereicht hat.
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