Norwegischer Lachs und ungerechtfertigte Antidumping-Zölle
Ein markanter Entscheid zum ausservertraglichen Haftpflichtrecht der EG [Fn 1]
Der EuG hat vor kurzem einen markanten Entscheid publiziert, der sich eingehend mit dem Rechtsinstitut der ausservertraglichen Haftung der EG befasst. Darin spricht das Gericht einem norwegischen Lachsexporteur Schadenersatz zu, weil die Kommission seine Einfuhren in die Gemeinschaft mit einem ungerechtfertigten Antidumping- und Ausgleichszoll belegte. Der Entscheid ist bemerkenswert, weil er massgeblich zur weiteren Klärung der Schadenersatzklage nach Art. 288 (ex-Art. 215) EG beiträgt und einmal mehr zeigt, dass der EuGH bzw. EuG die Ermächtigung, in Konkretisierung der allgemeinen Rechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten ein europäisches Haftungsinstitut zu entwickeln, ernst nehmen.
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