Vorzeitiger Ruhestand und Arbeitslosigkeit
Löst ein Arbeitnehmer durch eine Kündigung seine vorzeitige Pensionierung aus, so kann er nicht ohne weiteres Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Vielmehr werden ihm laut einem einstimmig gefällten neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nur die nach der vorzeitigen Pensionierung zurückgelegten Beitragszeiten angerechnet, wie dies Art. 12 Abs. 1 der Arbeitslosenversicherungsverordnung als Regel vorsieht. Dadurch sollen Personen in festem Anstellungsverhältnis davon abgehalten werden, ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, um neben den vorzeitigen Leistungen der Pensionskasse auch noch Arbeitslosenentschädigung zu erhalten.
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