Geständnis des Diebes als Revisionsgrund
Das Bundesgericht hat ein eigenes Urteil, mit welchem eine Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet worden war, dem Eigentümer eines gestohlenen Luxusautos knapp Fr. 75 000.- zu bezahlen, aufgehoben. Der Dieb des Autos hatte nachträglich gestanden, den Wagen im Auftrag des Besitzers gestohlen zu haben.
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