Gültiger Vergleich in Sachen Biber
Der im Dezember des vergangenen Jahres zustande gekommene Gesamtvergleich im Fall des Biber-Papierkonzerns ist gültig: Nach dem Solothurner Obergericht hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerden abgewiesen, welche Gläubiger und Aktionäre gegen das zwischen den beteiligten Banken und der alten Papierfabrik Biberist (PBU) sowie der Biber Holding AG getroffene Abkommen eingereicht hatten (vgl. NZZ vom 21. 7. 00).
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