Von der Ausnahme zur Regel: Die Internetveröffentlichung von Wertpapierprospekten
Wertpapierprospekte werden heute durch die Bank im Internet veröffentlicht. Eine Internetveröffentlichung wird vom Europäischen Gesetzgeber auch verlangt. Ursprünglich nicht vorgesehen, dann lediglich als bloße Zusatzveröffentlichung erlaubt, hat eine Veröffentlichung von Wertpapierprospekten seit der Prospekt-Verordnung (EU) 2017/1129 jedenfalls auch in elektronischer Form zu erfolgen. Mit dieser Pflicht zur Veröffentlichung von Wertpapierprospekten in elektronischer Form wird der Bedeutung des Internets in der kapitalmarktrechtlichen Praxis – wenn auch spät – Rechnung getragen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Zeit vor der Prospekt-Verordnung (EU) 2017/1129
- 2.1. Richtlinie 80/390/EWG, Richtlinie 89/298/EWG und Richtlinie 2001/34/EG
- 2.2. Richtlinie 2003/71/EG
- 3. Prospekt-Verordnung (EU) 2017/1129
- 4. Zusammenfassung/Schlussbemerkungen
- 5. Literatur
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