Keine Pflicht für Facebook Schweiz zur Herausgabe von Nutzerdaten
BGer – Facebook Switzerland Sàrl (Facebook Schweiz) kann von der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt nicht zur Herausgabe von Daten zu einem mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook-Konto verpflichtet werden. Facebook Schweiz ist nicht Inhaberin der fraglichen Daten und hat diese auch nicht unter ihrer Kontrolle. Um an die Daten zu gelangen, müssten diese auf dem Weg der Rechtshilfe bei Facebook Ireland Ltd (Facebook Irland) herausgefordert werden. Das Bundesgericht heisst die Beschwerden von Facebook Schweiz und deren beiden Geschäftsführern gut. (Urteil 1B_185/2016, 1B_186/2016, 1B_188/2016)
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