Use of Personal Telephone Data by an Investigating Judge
EGMR – In seinem Urteil vom 8. November 2016 in Sachen Figueiredo Teixeira v. Andorra entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig, dass keine Verletzung des Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) vorliegt. Der Fall betraf die Speicherung sowie Übermittlung an die Justizbehörden von Daten aus Telefongesprächen des Klägers, welchem der schwere Tatbestand des Drogenhandels vorgeworfen wurde. (Urteil 72384/14) (ah)
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