Neue Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Signatur
Ab 2017 können Unternehmen und Behörden die Integrität und Herkunft ihrer digitalen Dokumente mittels Zertifikaten garantieren. Die entsprechenden Modalitäten sind in der Totalrevision der Verordnung über die elektronische Signatur festgelegt, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 genehmigt hat. Darin wird den neusten Entwicklungen im Bereich der Finanzdienstleistungen Rechnung getragen, die es den Banken ermöglichen, die Identität ihrer Kundinnen und Kunden festzustellen, ohne dass diese physisch anwesend sind.
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