Urheberrechte: Rückwirkende Tarife sind zulässig
BVGer – Hotels, Spitäler, Gefängnisse und Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen müssen für den Empfang von Rundfunkprogrammen in ihren Gästezimmern Urhebergebühren leisten. Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun fest, dass diese Gebühren rückwirkend seit dem Jahr 2013 erhoben werden dürfen. (Urteil B-3865/2015)
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