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«Justice - Justiz - Giustizia» – Wirksamkeit der Beschwerde im Asylverfahren? / Mehr Wirtschaftswachstum durch eine unabhängige Justiz?

Bern, 3. September 2015 – Die Flüchtlingssituation in Europa verschärft sich zusehends. Asylsuchende sehen sich aufgrund fehlender sprachlicher und rechtlicher Kenntnisse sowie weiterer Gründe mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert, ihre Rechte im Verfahren geltend zu machen. Lic. iur. Thomas Segessenmann, Leiter der Fachstellen Inlandzentrale, HEKS sucht in diesem Zusammenhang nach einem effektiven Rechtsschutz, zu welchem Richterinnen und Richter ihren Beitrag leisten sollten. Er erkennt im Moment eine zunehmende Sensibilisierung für die Schwierigkeiten der Asylsuchenden. Dies vor allem deshalb, weil Richterinnen und Richter immer öfter die gesetzlichen Vorgaben im Lichte der verfassungs- und völkerrechtlichen Garantien auslegen.
 
Thomas Segessenmann, Der richterliche Beitrag zur Wirksamkeit der Beschwerde, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2015/3
 
Eine zentrale Aufgabe aller Regierungen in allen Staatsformen besteht darin, Unsicherheiten zu reduzieren. Eine Reduktion dieser Unsicherheiten durch die Schaffung von Gesetzen hängt aber massgeblich von deren Befolgung ab und dem Vertrauen der Bürger, dass die Gesetze befolgt werden. Kann eine unabhängige Justiz zu schnellerem Wirtschaftswachstum führen? Professor Dr. Stefan Voigt, Direktor des Instituts für Recht & Ökonomik, Universität Hamburg, Jerg Gutmann, M. Sc., und Dr. Lars P. Feld, Professor am Walter Eucken Institut, Universität Freiburg, kommen zum verblüffenden Ergebnis, dass ein Land, das in der Lage wäre, von einer vollständig abhängigen zu einer vollständig unabhängigen Justiz zu wechseln, ein Wirtschaftswachstum um 1, 3 Prozentpunkten pro Jahr verbuchen würde.
 
Stefan Voigt / Jerg Gutmann / Lars P. Feld, Mehr Wirtschaftswachstum durch eine unabhängige Justiz? , in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2015/3
 
Weitere spannende Beiträge rund um das Thema Justiz finden sich in «Justice - Justiz - Giustizia» 2015/3 vom 3. September 2015.