Per§onalia

Mark Pieth erhält Ehrendoktorwürde der Universität Sussex

Prof. Dr. Mark Pieth, Professor für Strafrecht an der Universität Basel, hat die Ehrendoktorwürde der Universität Sussex erhalten. Die Hochschule im südenglischen Brighton würdigt damit Pieths Verdienste bei der Erforschung und Bekämpfung von Korruption.

Mit der am 9. Juli erfolgten Ernennung zum Ehrendoktor würdigt die Universität Sussex Prof. Mark Pieth für seine Arbeit auf dem Gebiet des Strafrechts, insbesondere für seine Verdienste in der weltweiten Korruptionsbekämpfung. Der Basler Strafrechtler gilt als einer der weltweit führenden Anti-Korruptionsexperten.

Mark Pieth studierte Rechtswissenschaft an der Universität Basel und wurde hier 1983 zum Dr. iur. promoviert. Danach folgten längere Aufenthalte im Ausland, insbesondere am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg und am Cambridge Institute of Criminology, sowie eine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Von 1989 bis 1993 war er Chef der Sektion Wirtschaftsstrafrecht beim Bundesamt für Justiz.

Seit 1993 ist Pieth Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. 2003 gründete er das mit der Universität assoziierte Basel Institute on Governance, dem er als Präsident des Stiftungsrats vorsteht.

International gefragter Berater
Neben seiner Professur hat Mark Pieth seit Mitte der 1990er Jahre eine Reihe von Funktionen auf internationaler Ebene wahrgenommen, unter anderem als langjähriger Vorsitzender der OECD-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Korruption im internationalen Geschäftsverkehr, als Mitglied der unabhängigen Untersuchungskommission zum «Oil-for-Food»-Programm der Vereinten Nationen, als Mitglied des unabhängigen Beirats der Weltbankgruppe, als Vorsitzender der unabhängigen Kommission für Governance des Weltfussballverbands Fifa und als Vorsitzender des «Sanctions Appeals Board» der Afrikanische Entwicklungsbank.

Prof. Pieth ist ausserdem Autor zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens, der Geldwäscherei und Korruption sowie des Straf- und des Strafprozessrechts.

Quelle: http://www.unibas.ch/index.cfm?uuid=254D47399DCDBABE3CF1515A8020CB0D&type=search&show_long=1