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Erbrechtsrevision

Blog:
Legal
Autor/Autorin:
MME Magazin
Datum:
02.09.2021
Mit Beschluss vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass der erste Teil des revidierten Erbrechts auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wird. Die Neuerungen sind unter Mitarbeit von Balz Hösly, Mitglied der Expertenkommission des Bundesamtes für Justiz für die Erbrechtsrevision, entstanden. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Neuerungen auf:
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