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Stempelabgabe auf ausländischen Versicherungsprämien – neues Formular 12 FL

Blog:
Tax
Autor/Autorin:
MME Magazin
Datum:
26.08.2021
Das eidgenössische Stempelabgaberecht ist gemäss dem Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein auch im Fürstentum Liechtenstein anwendbar. Die Bezahlung von Versicherungsprämien durch einen liechtensteinischen Versicherungsnehmer an einen ausländischen Versicherer kann dazu führen, dass der liechtensteinische Versicherungsnehmer die Stempelabgabe gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) deklarieren und abführen muss. Die ESTV stellt den liechtensteinischen Versicherungsnehmern seit kurzem neu das Formular 12 FL zur Verfügung.
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