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Vereinheitlichung der Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern ab 2022

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) vereinheitlicht die Verzugs- und Rückerstattungszinssätze auf Abgaben und Steuern. Ab 1. Januar 2022 beträgt der einheitliche Satz für den Verzugszins und den Vergütungszins auf Rückerstattungen 4 Prozent.
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