Weblaw Aktuell

Jusletter – Schmerzrechtsprechung 2.0.

Bern, 29. Juni 2015 – Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 3. Juni 2015 seine Rechtsprechung zur invalidisierenden Wirkung somatoformer Schmerzstörungen und vergleichbarer psychosomatischer Leiden in zentralen Punkten geändert. Künftig entfällt die für die bisherige Praxis zentrale Überwindbarkeitsvermutung. Stärker als bisher legt das Bundesgericht sein Augenmerk auf die Diagnosestellung. Laut Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, und MLaw Michael E. Meier, wissenschaftlicher Assistent am selben Lehrstuhl, sollte die Änderung weg von der (sehr) strengen alten Schmerzrechtsprechung keine markant steigenden Neurenten zur Folge haben.
 
Wann und unter welchen Umständen eine solche Rechtsprechungsänderung überhaupt möglich ist und welche weiteren Auswirkungen diese für die bisherige und zukünftige Praxis haben, sind ebenfalls wesentliche Punkte der ausführlichen Urteilsbesprechung.
 
Thomas Gächter / Michael E. Meier, Schmerzrechtsprechung 2.0, in: Jusletter 29. Juni 2015
 
Hintergründe: