Weblaw Aktuell

OpenJustitia des Bundesgerichts ist nicht zulässig.

Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) hat am 23.10.2014 ein vom Bundesrat in Auftrag gegebenes Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung und zum Projekt "OpenJustitia" des Schweizerischen Bundesgerichts veröffentlicht. Autoren des Gutachtens sind Prof. Dr. Georg Müller und Prof. Dr. Stefan Vogel (beide Universität Zürich).

In Bezug auf OpenJustitia stützt das Gutachten die Einschätzung der Weblaw AG. Diese wurde vor exakt 2 Jahren im Dokument "4. Statement Weblaw vom 23.10.2012" letztmals kommuniziert.

Das nun neu vorliegende Gutachten kommt zum Schluss, dass für die Tätigkeit des Bundesgerichts eine gesetzliche Grundlage fehlt. Weiter führe das Projekt zu einer Verletzung der Grundsätze der Privatwirtschaft und der Wettbewerbsneutralität. Die Abgabe kostenloser staatlicher Software im freien Markt führe nicht nur zu einer Konkurrenzierung von Privaten, sondern zu einer Wettbewerbsverzerrung. Zudem stellen sich heikle Fragen rund um den Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz.

Die Weblaw AG fordert, dass sich das Bundesgericht als IT-Anbieter und Anbieter von kommerziellen Verlagsprodukten (kostenpflichtige Expertensuche) zurückzieht und sich auf die ihm per Gesetz anvertrauten Aufgaben konzentriert – nämlich Recht zu sprechen.

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