Peter Schumacher studierte an den Universitäten von St. Gallen und Basel (Doktorat) und erwarb das Luzerner Anwaltspatent. Ab 1993 war er als Amtsrichter, ab 1995 als Amtsgerichtspräsident am Amtsgericht Luzern-Land in Kriens tätig. Der Kantonsrat wählte Peter Schumacher 2011 an das damalige Obergericht. Mit der Fusion von Ober- und Verwaltungsgericht zum Kantonsgericht per 1. Juni 2013 übernahm Peter Schumacher das Präsidium der 1. Abteilung des Kantonsgerichts.
Patrick M. Müller studierte an der Universität Zürich und erwarb das Zürcher Anwaltspatent. Nach seiner Tätigkeit als Bezirksanwalt promovierte er an der Universität Bern im Bereich Steuerrecht. Patrick M. Müller wurde 2007 als Verwaltungsrichter an das damalige Luzerner Verwaltungsgericht gewählt, das er 2009 und 2010 präsidierte. Er leitete das Fusionsprojekt «Kantonsgericht 2013» und war seit 2013 drittes Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts.
Gemäss Geschäftsordnung des Kantonsgerichts vertritt der Kantonsgerichtspräsident die Gerichte und die dem Kantonsgericht unterstellten Gruppen gegenüber der Öffentlichkeit, dem Kantonsrat und dem Regierungsrat. Der Kantonsgerichtspräsident steht zudem dem Gesamtgericht, der Geschäftsleitung und der Konferenz der Abteilungspräsidenten vor. Das Gesamtgericht schlägt dem Kantonsrat eine Kantonsrichterin oder einen Kantonsrichter als Präsidentin oder Präsidenten vor. Die Wahl durch den Luzerner Kantonrat erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von zwei Jahren.
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