Bundesrichterin Dr. Alexia Heine ist seit 2019 Mitglied der AB-BA und seit 2020 Vizepräsidentin. Sie übernimmt das Präsidium der Aufsichtsbehörde per 1. Januar 2022 vom bisherigen Präsidenten Hanspeter Uster, der auf diesen Termin hin seine Funktion abgibt und aus der AB-BA zurücktritt.
Zum neuen Vizepräsidenten wählte die AB-BA Prof. Dr. Marc Thommen. Der Ordinarius für Straf- und Strafprozessrecht der Universität Zürich ist seit 2020 Mitglied der Aufsichtsbehörde.
Gemäss der Verordnung der Bundesversammlung über die AB-BA wählt die Aufsichtsbehörde die Präsidentin oder den Präsidenten aus der Reihe ihrer Mitglieder. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Zur AB-BA:
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei im Anwaltsregister eingetragene Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.
Quelle: Medienmitteilung der AB-BA vom 7. Oktober 2021
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