Roland Pfäffli ist seit 1965 mit dem Recht verbunden. Er hat seinerzeit eine kaufmännische Lehre in einem Notariatsbüro in Bern absolviert und erst später auf dem zweiten Bildungsweg die Matur nachgeholt und demzufolge die Universität durch den Seiteneingang betreten. Seine Studien durchlief er an den Universitäten Bern (Staatsexamen als Notar), Lausanne und St. Gallen (Dissertation bei Professor Dr. iur. Alfred Koller zum Thema „Der Ausweis für die Eigentumseintragung im Grundbuch“).
Roland Pfäffli hat sich nicht nur als Grundbuchverwalter, sondern auch als Grundbuchgestalter einen Namen gemacht. Er hatte beispielsweise die Idee für die Ausgestaltung des Schuldbriefs als papierloses Register-Pfandrecht, welches durch die Motion von Ständerat Dr. Fritz Schiesser (Glarus) seit dem 1. Januar 2012 mit der Teilrevision des Immobiliarsachenrechts im ZGB verankert ist und in der Praxis sehr erfolgreich Fuss gefasst hat. Zudem setzt sich Pfäffli stets ein für eine praxisbezogene Umsetzung des Sachenrechts im Grundbuch.
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