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Jusletter – Ratifizierung des Kroatien-Protokolls.

Am 4. März 2016 unterzeichnete die Schweiz in Brüssel das Kroatien-Protokoll. Nun muss dieses noch ratifiziert werden. Ist die Kroatien-Erweiterung nicht bis am 9. Februar 2017 vollzogen, scheidet die Schweiz automatisch aus dem EU-Forschungsprogramm «Horizon 2020» aus. Mittelfristig wäre der bilaterale Weg am Ende. In der aktuellen Sommersession 2016 sind sich der National- und Ständerat einig, dass die Schweiz die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausdehnen soll. Doch muss dazu zuerst eine Lösung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorliegen? Darüber wird noch gestritten. Prof. Dr. Astrid Epiney, LL.M., Rektorin der Universität Fribourg sowie Professorin für Europa- und Völkerrecht, sagt: «Die Zeit drängt nun, so dass sich die Frage stellt, ob die Schweiz durch eine mit Bedingungen versehene parlamentarische Genehmigung oder ein Aussetzen der Ratifizierung bis zu einer definitiven Klärung der Umsetzung des Art. 121a BV bzw. seiner einvernehmlichen Umsetzung mit der Union das Risiko eines Ausschlusses aus den Forschungs- und Austauschprogrammen während der nächsten Zeit in Kauf nehmen will».
 
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