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Jusletter – Anerkennung gleichgeschlechtlicher Elternschaft.

Bern, 5. Oktober 2015 – Zwei Männer liessen ihr Kind von einer Leihmutter in den USA austragen. Nun in der Schweiz wollten sie sich als Väter im Personenstandsregister eintragen lassen. Mit dieser delikaten Angelegenheit befassen sich Véronique Boillet und Estelle de Luze, Assistenzprofessorinnen an der Universität Lausanne, anhand des jüngst ergangenen Urteils des Bundesgerichts vom 21. Mai 2015. Laut Bundesgericht ist nur der Samenspender, bzw. der «genetische Vater» zur Eintragung berechtigt. Die Autorinnen vertreten demgegenüber die Auffassung, dass bei einem solchen Entscheid nicht nur die genetische, sondern auch die soziale und emotionale Bindung des Kindes an einen Elternteil berücksichtigt werden müsste.

Véronique Boillet / Estelle de Luze, Mère porteuse, parents d’intention, homoparentalité… Et l’enfant ?, in: Jusletter 5. Oktober 2015

Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserer Jusletter-Ausgabe vom 5. Oktober 2015.