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Jusletter – Tabu-Thema Intersexualität / Migration von Gesundheitsfachkräften.

Bern, 2. September 2015 – Tabu-Thema Intersexualität – Wie sollen die Eltern mit einem Kind umgehen, dessen Geschlecht nicht «eindeutig» ist? Dr. iur. Mirjam Werlen bemängelt, dass sich die medizinische Wissenschaft zumeist mit biologisch-anatomischen Aspekten – insbesondere Aussehen der Genitalien nach der Operation – und erst seit Kurzem mit den langfristigen Aspekten wie bspw. Lebensqualität, Emotionen, Bewältigungsstrategien von Eltern und Kind, psychologische Betreuung und Begleitung auseinandersetzt. Sie zeigt auf, dass in jedem Fall die psychosoziale Betreuung der Eltern und des Kindes wichtiger als eine operative Geschlechtszuordnung ist.

Mirjam Werlen, Persönlichkeitsschutz und höchstpersönliche Rechte bei Kindern mit einer Geschlechtsvariante (DSD), in: Jusletter 24. August 2015

2014 zeigte die rasche Ausbreitung der Ebola-Epidemie in Westafrika die fatalen Folgen des globalen Mangels an Gesundheitspersonal. In Entwicklungsländern werden diese Engpässe durch die Abwanderung von Gesundheitsfachkräften in Industriestaaten verschärft. Prof. Dr. Stéphanie Dagron, SNF-Förderungsprofessorin am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich und Julia Richter, SNF-Doktorandin und Assistentin an der Universität Zürich, ist der menschenrechtliche Schutz der migrierenden Gesundheitsfachkräften ein zentrales Anliegen. Gerade das im WHO-Verhaltenskodex zur Internationalen Anwerbung von Gesundheitspersonal verankerte menschenrechtliche Diskriminierungsverbot, welches festhält, dass «bei keinem Aspekt der Beschäftigung und Behandlung von zugewanderten Gesundheitsfachkräften rechtswidrige Unterschiede gemacht werden dürfen», erachten die Autorinnen in diesem Zusammenhang als besonders wichtig.

Stéphanie Dagron / Julia Richter, Migration von Gesundheitsfachkräften, in: Jusletter 24. August 2015

Weitere spannende Beiträge zum Thema Gesundheit finden Sie in der Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe zum Gesundheitsrecht vom 24. August 2015.