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Staatstrojaner - wie sicher und grundrechtskonform ist die Kriminalitätsbekämpfung mit GovWare?

 

Medienmitteilung
Bern, 11. Januar 2019 – GovWare, vom Staat eingesetzte Software zur Kriminalitätsbekämpfung, dürfte beim Fedpol schon bald zur Anwendung kommen; die NZZ berichtete gestern.

 

 

 

 

Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde am 1. März 2018 in Kraft gesetzt (StPO, BÜPF). Matthias Basanisi schreibt in Jusletter vom 14. Januar 2019, dass im Gesetzgebungsprozess die Sicherheits- und Missbrauchsrisiken von GovWare nicht adäquat bewertet wurden. GovWare ist eine standardisierte Handelsware, die durch ihre Uniformität und den Geschäftsgeheimnisschutz der privaten Anbieter schwer kontrollierbar ist. Grundrechtlich stehen der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf ein faires Verfahren und das Legalitätsprinzip im Zentrum. Die Frage, "ob die neue Rechtsnorm insgesamt die vom Bundesgericht geforderten wirksamen flankierenden Schutzvorkehrungen beinhaltet, die Gewähr bieten, dass der Einsatz von GovWare ausschliesslich zu den in Art. 269ter Abs. 1 StPO genannten Zwecken – Kommunikation und Randdaten in Datenverarbeitungssystemen in unverschlüsselter Form abzufangen und auszuleiten – erfolgt", ist laut Matthias Basanisi tendenziell eher zu verneinen. 

 

Matthias Basanisi, GovWare – Legiferierung und grundrechtliche Herausforderungen, in: Jusletter 14. Januar 2019