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ASA – Der automatische Informationsaustausch von Steuerdaten – ein Paradigmenwechsel.

Der Countdown hat begonnen: Mit 1. Januar 2017 wird das schweizerische Bankgeheimnis, zumindest soweit dies Bankkonten von nicht ansässigen Kunden betrifft, der Vergangenheit angehören. Bisher hatte sich die Schweiz stets geweigert, dem anderen Staat Auskünfte über Bankdaten zu erteilen, die über das hinausgingen, was zur unmittelbaren Anwendung des betreffenden DBA von Bedeutung war. Am 13. März 2009 jedoch sah sich der Bundesrat angesichts der ständigen Angriffe von Seiten der G20-Länder veranlasst, seine Vorbehalte gegenüber der Amtshilfe in Steuersachen aufzugeben, um so die durch das OECD-Musterabkommen vorgegebenen Standards übernehmen zu können. Zunächst wurde der Informationsaustausch auf Ersuche beschränkt, danach auf Gruppenanfragen erweitert. Beide Modelle hielten nicht Stand und die Schweiz kodifizierte letztlich den automatischen Informationsaustausch (AIA).

Samuele Vorpe, Verantwortlicher des «Centro di competenze tributarie» der SUPSI, Giovanni Molo, Rechtsanwalt, LL.M., Lehrbeauftragter des «Centro di competenze tributarie» der SUPSI, und Peter R. Altenburger, Rechtsanwalt M.C.I., MBA in Küsnacht, werfen einen Blick auf das Amtshilfeabkommen, das multilaterale Abkommen für den automatischen Informationsaustausch und das Bundesgesetz über den automatischen Informationsaustausch sowie die bilaterale Aktivierung und den automatischen Informationsaustausch mit der EU. Sie folgern: «Die traditionelle ‹Neutralität› der Finanzinstitute bei der Erfüllung der Steuerpflicht ist mit Implementierung des AIA Geschichte. Die Finanzinstitute übernehmen künftig eine Hilfsfunktion und müssen sich aktiv darum kümmern, dass ihre Kunden die entsprechenden ausländischen Gesetze einhalten.»

Samuele Vorpe / Giovanni Molo / Peter R. Altenburger, Der automatische Informationsaustausch (AIA) von Steuerdaten, ASA 84 (2015/2016)
 
Die gesamte Ausgabe ASA | 84 | 11-12 finden Sie unter ASAonline.ch.