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Richterzeitung – Umgang des Bundesgerichts mit steigender Geschäftslast

Ist die heutige Zugangsregelung zum Bundesgericht tatsächlich noch sinnvoll und angebracht? Ist die Grundidee, dass (fast) jedermann seine Anliegen vor das Bundesgericht soll tragen können, noch zeitgemäss und sachgerecht? In seinem Beitrag «Vom Umgang des Bundesgerichts mit steigender Geschäftslast – lieber schnell als sorgfältig?» analysiert Dr. iur. LL.M Mark Schweizer, Rechtsanwalt bei Meyerlustenberger Lachenal in Zürich, die Erledigungsstrategien des Bundesgerichts und stellt fest: «Es ist ein verstärkter Einfluss der nicht richterlichen Urteilsredaktoren und des Referenten festzustellen. Ersteres ist aus demokratischer Sicht nicht unbedenklich, sind doch nur die ordentlichen Bundesrichter vom Parlament gewählt. Letzteres bedeutet eine Verschiebung der Macht zum einzelnen Richter».
 
 
Auch André Jomini, Richter am Kantonsgericht Lausanne, greift das Thema der steigenden Geschäftslast im Bundesgericht auf. Im Vordergrund seiner Auseinandersetzungen steht die Zugangsregelung zum Bundesgericht im Lichte des Gesetzgebungsprojekts zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes und den dazu vorgeschlagenen Änderungsvorschlägen. Er weist darauf hin, dass eine Entlastung des Bundesgerichts eine grössere Verantwortung für die erst- und zweitinstanzlichen Gerichte mit sich bringt.
 
André Jomini, Projet de révision de la loi sur le Tribunal fédéral, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2016/2
 
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Weitere spannende Beiträge finden Sie in der aktuellsten Ausgabe von «Justice - Justiz - Giustizia» 2016/2.