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Jusletter – WLAN-Zugang – Haftung widerrechtlicher Nutzung durch die Verwender?

WLAN-Zugang in Hotels, Restaurants, Shops, Museen, Schulen, Universitäten etc. gehört inzwischen fast zum Standard. Aber wie steht es mit der straf- und zivilrechtlichen Haftung dieser Anbieter bei widerrechtlicher Nutzung durch die Verwender? Ueli Grüter, LL.M. Int. Business Law, Rechtsanwalt und Partner bei Grüter Schneider & Partner AG, meint dazu: «Wirklich schützen kann man sich nicht. Aber man kann seine eigene Ausgangslage rechtlich optimieren. Eine Möglichkeit dafür ist die Registrierung der Nutzer. Bei entsprechender Protokollierung sollte man dann immerhin wissen, wer zu welchem Zeitpunkt über einen bestimmten Account online war. Dies ermöglicht allenfalls einen finanziellen Rückgriff auf einen Nutzer».
 
Ueli Grüter, WLAN im öffentlichen Raum, in: Jusletter 18. April 2016
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