Weblaw Aktuell

Jusletter – Korruption und Kunst.

Bern, 11. Januar 2016 – Weshalb wird die Geldwäscherei im Kunsthandel besonders begünstigt? Preisgestaltung im Kunsthandel ist oft intransparent, Käufer sowie Verkäufer bleiben regelmässig anonym, Diskretion heisst das oberste Gebot. Dr. iur. Monika Roth, unabhängige Rechtsanwältin in der Kanzlei roth schwarz roth und Dozentin für Compliance Management an der Hochschule Luzern, analysiert die Eigenschaften und Eigenheiten des Kunstmarkts in Kombination mit Geldwäscherei. Sie sagt: «Nicht alles was angeblich aus ‹The collection of a Gentlemen› stammt, wird dieser rhetorischen Aussage auch gerecht».

Monika Roth, Money Laundering and the Art Market, in: Jusletter 11. Januar 2016

Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserer Jusletter Ausgabe vom 11. Januar 2016