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Jusletter – Der zugeparkte Parkplatz.

Bern, 29. September 2015 – Der zugeparkte Parkplatz steckt voller juristischer Fallstricke und ungelöster Fragen: Darf man einen Falschparker abschleppen lassen? Wie schnell muss man vorgehen? Muss man den Falschparker vorgängig konsultieren? Wie verhält es sich, wenn man zwar parken darf, aber die erlaubte Parkdauer überschreitet? Die Rechtsanwälte Arnold Rusch, Dr. iur., LL.M., und Philipp Klaus, MLaw, analysieren die verschiedenen Konstellationen und zeigen auf wie – Juristen sowie Laien – sich dagegen zur Wehr setzen können.

Arnold F. Rusch / Philipp Klaus, Der zugeparkte Parkplatz, in: Jusletter 28. September 2015

Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserer Jusletter-Ausgabe vom 28. September 2015.