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Die neue Rechtsprechung zu psychosomatischen Krankheitsbildern.

Mit der aktuellsten Rechtsprechung vom 3. Juni 2015 zu psychosomatischen Krankheitsbildern wurden praktisch sämtliche – aus medizinischer und juristischer Optik – in den vergangenen 10 Jahren vorgebrachten Mängel behoben. Dr. med. Jörg Jeger, Facharzt für Rheumatologie, MAS Versicherungsmedizin, Chefarzt MEDAS Zentralschweiz, erfreut sich – aus medizinischer Sicht – an dem neuen Menschenbild, welches der neuen Rechtsprechung zugrunde liegt: Alle im Verfahren beteiligten müssen der antragstellenden Person mit der gleichen Sorgfalt und demselben Respekt begegnen, unabhängig von der Diagnose.

Jörg Jeger, Die neue Rechtsprechung zu psychosomatischen Krankheitsbildern, in: Jusletter 13. Juli 2015

Ebenfalls zum Thema:
Thomas Gächter / Michael E. Meier, Schmerzrechtsprechung 2.0, in: Jusletter 29. Juni 2015