Fachtagung «Reform im Strafwesen»: GLEICHBEHANDLUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG? AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER ZWISCHEN RÜCKFALLPRÄVENTION UND WIEDEREINGLIEDERUNG.

Über 70% der in der Schweiz inhaftierten Personen verfügen nicht über die Schweizerische Staatsbürgerschaft. Werden diese Ausländerinnen und Ausländer im Freiheitsentzug gleich wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt? Ist eine Ungleichbehandlung überhaupt gerechtfertigt und wenn ja, in welchen Bereichen? Wie können ausländische Staatsangehörige, die nach Verbüssung ihrer Sanktion strafrechtlich des Landes verwiesen werden, deliktspräventiv wiedereingegliedert werden, wie dies das Schweizerische Strafgesetzbuch in Art. 75 vorsieht? Wie sollte sich der schweizerische Straf- und Massnahmenvollzug weiterentwickeln, um Ausländerinnen und Ausländern im Falle einer Ausschaffung gleiche Wiedereingliederungschancen zu ermöglichen und gleichzeitig die Rückfallgefahr zu mindern?
Diesen aktuellen Fragen will die diesjährige Fachtagung von «Reform im Strafwesen» nachgehen und zukunftsorientierte Lösungsansätze entwickeln.
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