Escrow

Eine Garantie für Entwickler und Erwerber. Software Escrow ist die Sicherheitshinterlegung von Sourcecode und Dokumentation einer Software bei einer Hinterlegungsstelle. Die Weblaw AG ist Escrow Agentin und bietet alles rund um Escrow-Verträge an.

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Überprüfung und Verwahrung von Software

Durch die Hinterlegung von businesskritischer Software sichern wir dem Erwerber zu, dass er bei Ausfall des Entwicklers auf den Sourcecode der Software zugreifen und so den Betrieb fortführen kann. Dem Entwickler gewährleisten wir, dass sein Sourcecode geheim bleibt und vor unbefugter Nutzung geschützt ist.

Drei Parteien - Entwickler, Erwerber & Escrow Agentin

Die Parteien einigen sich gemeinsam auf einen Escrow-Vertrag. Dieser Escrow eignet sich am besten, um auf die individuellen Bedürfnisse der Parteien einzugehen. Einsatz: Erwerb von Standardsoftware und Entwicklung von Individualsoftware.

Zwei Parteien - Entwickler & Escrow Agentin

Der Entwickler und die Agentin vereinbaren die Hinterlegung des Sourcecodes. Der Vertrag sieht vor, dass ein Erwerber bei Eintreten besonderer Ereignisse einen Herausgabeanspruch hat. Der Erwerber wird direkt oder durch Vertragseintritt berechtigt. Einsatz: Erwerb von Standardsoftware.

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Übersicht

Escrow-Dienstleistungen und juristische Beratung der Weblaw AG

Rechtsberatung bei der Auswahl des am besten geeigneten Escrow-Vertrags.

Begleitung der Parteien bis zum Vertragsabschluss.

Abfassung von kundenspezifischen Escrow-Verträgen oder Anpassung von Standardverträgen.

Bewahrung der Software und ihrer Updates.

Überprüfung der Vollständigkeit, Lesbarkeit und Funktionsfähigkeit der Software.

Bearbeitung von Rückgabeanträgen.

Umfassende Beratung in den Bereichen IT und Recht, Erstellung oder Überprüfung von Softwareentwicklungsverträgen, Softwarewartungsverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw.

Franz Kummer

lic. iur., Inhaber und CEO Weblaw AG und Weblaw GmbH (Deutschland)