Anpassung der Vertikalbekanntmachung nach dem GABA-Urteil des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat mit dem GABA-Urteil eine grundlegende Frage zu harten Vertikal-, aber auch harten Horizontalabreden, geklärt. Solche sind grundsätzlich aufgrund des Gegenstands erheblich; quantitative Aspekte wie die Umsetzung der Abreden oder deren Wirkungen im Markt sind unbeachtlich. Vorbehältlich einer Rechtfertigung aus Effizienzgründen sind sie unzulässig. Die WEKO hat das Urteil in ihre Vertikalbekanntmachung überführt und ihre Praxis zu sanktionierbaren Vertikalabreden, selektiven Vertriebssystemen und zum Online-Handel in Erläuterungen zusammengefasst. Auf diese Aspekte gehen Andrea Graber und Patrik Ducrey ein.