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Gestützt auf § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (SG 122.300) und § 5 Abs. 3 lit. b des Organisationsreglements des Appellationsgerichts (SG 154.150) hat das Appellationsgericht am 2. März 2021 per 1. Oktober 2021 für den Rest der bis 31. Dezember 2021 laufenden Amtsperiode Herrn Dr. Alexander Zürcher, Gerichtsschreiber am Appellationsgericht, zum Einzelrichter für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht gewählt (als Nachfolger der per 30. September 2021 zurücktretenden lic. iur. Saskia Schärer).
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