Das Bundesstrafgericht bietet ab sofort die Konsultation seiner Entscheide noch nutzerfreundlicher und nunmehr mobiltauglich an. So können Entscheide von der breiten Öffentlichkeit schneller und einfacher gefunden werden. Dabei setzt das Bundesstrafgericht auf aktuellste Weblaw-Suchtechnologie. Für das juristische Fachpublikum bietet das Instrument umfangreiche zusätzliche Suchoptionen und wird so zu einem effizienten juristischen Arbeitsinstrument.
Alle Entscheide ab dem Jahr 2004 sind direkt unter https://bstger.weblaw.ch einsehbar.
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