Wirtschaftliche Handänderung von Liegenschaften

Wer Aktien veräussert, um Grundstückgewinne zu erzielen

  • Author: Andrea Pedroli
  • Category of articles: Feature Articles
  • Field of Law: StHG, Direct Taxes, Materielles-Recht, Steuerumgehung,-Gewinnverschiebung---Missbrauch, DBA, Einkommens----Gewinnsteuer, Grundstückgewinnsteuer, International fiscal law, National tax legislation, DBG
  • Citation: Andrea Pedroli, Wirtschaftliche Handänderung von Liegenschaften, ASA 88 (2019/2020)
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur wirtschaftlichen Handänderung einer Immobiliengesellschaft und würdigt diese kritisch. Der vorliegend analysierte Bundesgerichtsentscheid beinhaltet eine eigenständige und nach Ansicht des Autors vom StHG divergierende Meinung. Auf Grund dieser Rechtsprechung kann es zu einer doppelten Nichtbesteuerung von Grundstückgewinnen kommen, was unbefriedigend ist.

Inhalt

  • I. Einleitung
  • II. Bundesgerichtsurteil vom 7. Oktober 2016 (2C_666/2015)
  • 1. Sachverhalt
  • 2. Erwägungen
  • 2.1. Den dinglichen Rechten «wirtschaftlich gleichzuachtende persönliche Nutzungsrechte»
  • 2.1.1. Verwandte Rechtsprechung
  • 2.1.2. Internationale Verhältnisse
  • 2.1.3. Zwischenergebnis
  • 2.2. Die Besteuerung des Grundstückgewinnes bei der Veräusserung von Aktien
  • 2.2.1. Auslegung
  • 2.2.2. Zwischenergebnis
  • III. Kritische Überlegungen
  • 1. Die Immobiliengesellschaft ist nicht transparent
  • 2. Art. 12 Abs. 2 lit. a StHG als Anti-Umgehungsvorschrift
  • 3. Bei über 50% handelt es sich um eine wirtschaftliche Handänderung von Liegenschaften
  • 4. Die «überwiegende Mehrheit» als überholte Anforderung
  • 5. Der Kanton, in dem sich die Liegenschaften befinden, unterwirft Gewinne aus dem Geschäftsvermögen nicht der Grundstückgewinnsteuer
  • 6. Internationale Verhältnisse
  • 6.1. Aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts
  • 6.2. Aus der Sicht des internationalen Rechts
  • 7. Eine schnellstmöglich zu bewältigende Herausforderung