Kreisschreiben ESTV Nr. 40 – Klappe die Zweite

Vernehmlassungsvorschlag zur Ergänzung von Art. 23 VStG (Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung)

  • Authors: Daniel Holenstein / Julia von Ah
  • Category of article: Feature Articles
  • Field of Law: Verrechnungssteuer
  • Citation: Daniel Holenstein / Julia von Ah, Kreisschreiben ESTV Nr. 40 – Klappe die Zweite, ASA 86 (2017/2018)
Zur Umsetzung der von Nationalrätin Daniela Schneeberger am 29. September 2016 eingereichten Motion «Keine Verwirkung der Verrechnungssteuer» hat der Bundesrat am 28. Juni 2017 seine Vernehmlassungsvorlage veröffentlicht. Darin schlägt er vor, dass die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei nachträglicher Deklaration durch den Steuerpflichtigen oder bei Hinzurechnung durch die Steuerbehörden nicht verwirkt, wenn die Einkünfte oder Vermögen in der Steuererklärung fahrlässig nicht angegeben wurden und die Nachdeklaration oder die Hinzurechnung vor Ablauf der Frist zur Einsprache gegen die Veranlagung erfolgt. Ausserdem soll die Neuregelung (nur) auf steuerbare Leistungen anwendbar sein, die zwischen Beginn des Kalenderjahres vor Inkrafttreten der Änderung und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens fällig werden.
Dieser Vorschlag geht den Autoren zu wenig weit. Sie plädieren dafür, von der Verwirkung abzusehen, wenn die Nachdeklaration bzw. die Hinzurechnung vor Ablauf der Verwirkungsfrist von Art. 32 VStG stattfindet. Ausserdem schlagen sie vor, den Rückerstattungsanspruch auch nach Ablauf dieser Frist wieder aufleben zu lassen, wenn die steuerpflichtige Person oder deren Erben eine straflose Selbstanzeige bzw. eine Nachdeklaration im vereinfachten Nachbesteuerungsverfahren in Erbfällen einreichen. Diese Neuregelung soll auf alle Fälle anwendbar sein, deren Veranlagung bzw. Nachbesteuerung im Selbstanzeigeverfahren im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

Inhalt

  • I. Einleitung
  • II. Bundesrätlicher Vorschlag
  • III. Begründung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuregelung
  • IV. Würdigung des bundesrätlichen Vorschlags und Alternativvorschlag
  • 1. Gesetzliche Regelung der Tatbestände der Nichtverwirkung
  • 2. Nachdeklaration und Berücksichtigung von vorliegenden Angaben
  • 2.1. Nachdeklaration innert der Verwirkungsfrist von Art. 32 VStG und Berücksichtigung von der Steuerbehörde vorliegenden Angaben
  • 2.2. Nachdeklaration bis zum Eintritt der Rechtskraft der Veranlagung – nur second best
  • 3. Übergangsrecht
  • 4. Art. 57 und 58 VStG – Folgen der Kürzung des kantonalen Verrechnungssteueranspruchs durch die ESTV
  • V. Fazit