Die Umsetzung des OECD BEPS-Projektes in Deutschland

  • Autor/Autorin: Xaver Ditz
  • Beitragsart: Abhandlungen
  • Rechtsgebiete: Internationales Steuerrecht, Einkommens- & Gewinnsteuer
  • Zitiervorschlag: Xaver Ditz, Die Umsetzung des OECD BEPS-Projektes in Deutschland, ASA 86 (2017/2018)
Der deutsche Gesetzgeber hat erstmalig im Dezember 2016 umfassend durch das sog. Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz auf die Bemühungen von OECD und EU gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) reagiert. Dieses enthielt umfangreiche Überarbeitungen für die deutschen Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation. Zudem fanden Regelungen zum Country-by-Country Reporting in Übereinstimmung mit OECD BEPS Aktionspunkt 13 Eingang in das deutsche Steuerrecht. Zwischenzeitlich wurden durch Einzelgesetze weitere Punkte des BEPS-Projektes adressiert, wie etwa die sog. «Lizenzschranke» in § 4j EStG. Von diesen Maßnahmen abgesehen enthielt das deutsche Steuerrecht jedoch bereits zahlreiche Regelungen, die dem BEPS-Projekt – etwa im Falle der Zinsschrankenregelung – sogar als Vorbild dienten. Damit wurden wesentliche Aspekte des BEPS-Projektes in Deutschland bereits umgesetzt, sodass in Zukunft nur noch mit punktuellen Weiterentwicklungen in Folge des BEPS-Projektes zu rechnen ist.

Inhalt

  • I. Einleitung
  • II. Überarbeitung der Verrechnungspreisdokumentationspflichten
  • 1. Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File)
  • 2. Stammdokumentation (Masterfile)
  • 3. Ergänzung der Sanktionsvorschriften gemäß § 162 Abs. 3 und 4 AO
  • III. Einführung eines Country-by-Country Reporting
  • 1. Aufstellungspflicht und einzubeziehende Unternehmen
  • 2. Aufzeichnungsinhalt
  • 3. Zeitpunkt der Abgabe und Sanktionsvorschriften
  • IV. Austausch von sog. Tax Rulings
  • V. Anpassungen zur Verhinderung einer Keinmalbesteuerung
  • 1. Abzugsbeschränkung für Sonderbetriebsausgaben gem. § 4i EStG
  • 2. Anpassung der Subject-to-tax Klausel in § 50d Abs. 9 EStG
  • VI. Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz gegen Domizilgesellschaften
  • VII. Einführung einer Lizenzschranke
  • VIII. Fazit