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Die Rechtswissenschaftliche
Fakultät der Universität Bern
- fördert durch Forschung und Lehre die
wissenschaftliche Erkenntnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft;
- stellt das für
ihre Studiengänge (lic.iur.; Dr. iur.; LL.-M; Weiterbildungsdiplom)
notwendige Fächer-, Lehr- und Betreuungsangebot bereit;
- sorgt für
die juristische Grundausbildung fakultätsfremder Studierender sowie
für die Betreuung fakultätsfremder Nebenfachstudierender;
- wirkt mit an der
Weiter- und Fortbildung von Juristinnen und Juristen;
- fördert und
unterstützt den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Die zentralen Träger
bei der Erfüllung dieser Aufgaben sind die Dozentinnen und Dozenten
sowie die Angehörigen des Mittelbaus (Oberassistentinnen/ Oberassistenten
und Assistentinnen/Assistenten).
Die Rechtswissenschaftliche
Fakultät bietet Juristinnen und Juristen ein interessantes Arbeitsfeld.
- Assistentenstellen sind ideal für Personen, die
über ein gutes rechtswissenschaftliches Abschlussexamen (lic.iur.)
verfügen, sich gerne - jedenfalls für eine gewisse Zeit -
wissenschaftlich betätigen möchten und den Umgang mit Studierenden
schätzen. Assistentinnen und Assistenten wirken in vielfältiger
Form mit in der Lehre und bei wissenschaftlichen Vorhaben der Institutsleiterinnen
und Institutsleiter (Publikationen etc.). Daneben besteht die Möglichkeit,
eine Doktorarbeit zu verfassen.
- Oberassistentinnen
und Oberassistenten sollten in der Regel über einen Doktortitel
verfügen und Interesse an einer weiteren wissenschaftlichen Tätigkeit,
vorzugsweise an einer Habilitation, haben. Sie haben ähnliche Aufgaben
wie die Assistentinnen und Assistenten, arbeiten aber selbständiger
und mit erhöhter eigener Verantwortung.
- Dozentinnen und
Dozenten im Haupt- oder Nebenamt nehmen eigenständig Verantwortung
in der Lehre und in der Forschung wahr. Ihr fachlicher Ruf und ihr persönliches
Engagement sind entscheidend für den Erfolg der Fakultät.
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