Die Bundesanwaltschaft ist leitende Ermittlungs und Anklagebehörde bei Straftaten, die gemäss Art. 340 des Schweizerischen Strafgesetzbuches und aufgrund von entsprechenden Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen.

Diese Bundesgerichtsbarkeit ist nach Art. 340 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) z.B. für Spionage und Sprengstoffdelikte vorgesehen und wird z.B. auch in Art. 40 des festgelegt.

Seit 1. Januar 2002 ermittelt die Bundesanwaltschaft (BA) Fälle von organisiertem Verbrechen, Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität; und zwar dann, wenn es sich um komplexe Fälle mit starken internationalen oder interkantonalen Bezügen handelt (Art. 340bis StGB). Überdies ist die Bundesanwaltschaft neu auch zuständig bei Straftaten gegen die Interessen der Völkergemeinschaft ("Völkermord"; Titel 12bis StGB).

Weitere wichtige Aufgaben der Bundesanwaltschaft sind der Vollzug von Rechtshilfegesuchen ausländischer Strafverfolgungsbehörden und die Förderung der internationalen und interkantonalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung.

Die Bundesanwaltschaft hat zudem administrative Aufgaben im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts, namentlich die Mitwirkung bei der entsprechenden Bundesgesetzgebung.

Für weitere Informationen: www.ba.admin.ch
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