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Die Bundesanwaltschaft ist leitende Ermittlungs
und Anklagebehörde bei Straftaten, die
gemäss Art. 340 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
und aufgrund von entsprechenden Bestimmungen
in anderen Bundesgesetzen der Bundesgerichtsbarkeit
unterstehen.
Diese Bundesgerichtsbarkeit ist nach Art. 340
des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
z.B. für Spionage und Sprengstoffdelikte
vorgesehen und wird z.B. auch in Art. 40 des
festgelegt.
Seit 1. Januar 2002 ermittelt die Bundesanwaltschaft
(BA) Fälle von organisiertem Verbrechen,
Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität;
und zwar dann, wenn es sich um komplexe Fälle
mit starken internationalen oder interkantonalen
Bezügen handelt (Art. 340bis StGB). Überdies
ist die Bundesanwaltschaft neu auch zuständig
bei Straftaten gegen die Interessen der Völkergemeinschaft
("Völkermord"; Titel 12bis StGB).
Weitere wichtige Aufgaben der Bundesanwaltschaft
sind der Vollzug von Rechtshilfegesuchen ausländischer
Strafverfolgungsbehörden und die Förderung
der internationalen und interkantonalen Zusammenarbeit
der Strafverfolgungsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung.
Die Bundesanwaltschaft hat zudem administrative Aufgaben im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts, namentlich die Mitwirkung bei der entsprechenden Bundesgesetzgebung.
Für weitere Informationen: www.ba.admin.ch
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