Jusletter

Der Vorerbe und sein Nacherbe

  • Autor/Autorin: Roland Pfäffli
  • Rechtsgebiete: Erbrecht
  • Zitiervorschlag: Roland Pfäffli, Der Vorerbe und sein Nacherbe, in: Jusletter 28. August 2006
Ein Erblasser ist befugt, in seiner Verfügung von Todes wegen den eingesetzten Erben (Vorerben) zu verpflichten, die Erbschaft einem andern Erben (Nacherben) auszuliefern. Die vorliegenden Ausführungen befassen sich mit der Frage, wann der Nacherbfall konkret eintritt und welche Ausweise bei einem Eigentumsübergang bei Grundstücken dem Grundbuchamt eingereicht werden müssen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Der Erbenschein bei Vor- und Nacherben
  • 3. Sicherstellung der Vorerbschaft
  • 4. Der Tod des Vorerben als Nacherbfall
  • 5. Weitere Nacherbfälle

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