Jusletter

Schwerverkehrsabgabe auf Anhängern

Fehlende manuelle Erfassung strafbar

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: fel., Schwerverkehrsabgabe auf Anhängern, in: Jusletter 19. Dezember 2005
Ein Lastwagenfahrer, der im Erfassungsgerät Tripon einen mitgeführten Anhänger nicht manuell deklariert, kann wegen fahrlässiger Verletzung der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gebüsst werden (Art. 17 und 20).

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