Im Beinamputations-Fall liegt kein Vorsatz vor
Folgenreicher Polizeieinsatz im Jahr 2002
Der Stadtpolizist, der im März 2002 im Zürcher Oberdorf beim Einsatz wegen eines Einbruchs einen unschuldigen Passanten angefahren und so schwer verletzt hatte, dass diesem ein Bein hatte amputiert werden müssen, muss sich nicht wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung oder vorsätzlicher Tötung verantworten.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare