Jusletter

Im Beinamputations-Fall liegt kein Vorsatz vor

Folgenreicher Polizeieinsatz im Jahr 2002

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: fel., Im Beinamputations-Fall liegt kein Vorsatz vor, in: Jusletter 19. Dezember 2005
Der Stadtpolizist, der im März 2002 im Zürcher Oberdorf beim Einsatz wegen eines Einbruchs einen unschuldigen Passanten angefahren und so schwer verletzt hatte, dass diesem ein Bein hatte amputiert werden müssen, muss sich nicht wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung oder vorsätzlicher Tötung verantworten.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.