Jusletter

Nachzahlung bei zu tiefen Akontozahlungen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Nachzahlung bei zu tiefen Akontozahlungen, in: Jusletter 12. Dezember 2005
Ein Mieter darf sich nicht darauf verlassen, dass die im Mietvertrag vereinbarten Akontozahlungen etwa den tatsächlich anfallenden Nebenkosten entsprechen. Das Bundesgericht hat die Berufung eines Mieters abgewiesen, dessen Nebenkostenabrechnung über 200 Prozent der Akontozahlungen ausmachte.

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