Jusletter

Swissair-Töchter müssen zahlen

Frühpensionierungen abgedeckt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Swissair-Töchter müssen zahlen, in: Jusletter 12. Dezember 2005
Das Bundesgericht hat bei Frühpensionierungen, die zu Beginn der neunziger Jahre im Zusammenhang mit der Konzentration der Aktivitäten des Swissair-Konzerns auf den Flughafen Zürich erfolgt waren, zwei wichtige Pilotentscheide gefällt. Danach müssen Gate Gourmet Switzerland Sàrl und SR Technics Switzerland anstelle der zahlungsunfähigen SAirGroup für die Finanzierung der Frühpensionierungen aufkommen, bis die Betroffenen das ordentliche Rentenalter erreichen.

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