Jusletter

Tauchunfall war kein Unfall

Bezahlen muss die Krankenkasse

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Tauchunfall war kein Unfall, in: Jusletter 20. Dezember 2004
Die Krankenkasse und nicht die Unfallversicherung muss im Falle eines Tauchers bezahlen, der bei einem Tauchgang ein Dekompressionstrauma erlitt und seither querschnittgelähmt ist.

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