Jederzeit, aber nicht ständig
Gesuche für Haftentlassung aus Kliniken
Wer im Rahmen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Anstalt eingewiesen wird, hat zwar das Recht, jederzeit seine Entlassung zu verlangen. Dieses Recht gilt indes laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht uneingeschränkt und steht insbesondere unter dem Vorbehalt, dass jedes Recht nach Treu und Glauben ausgeübt werden muss: «Auf in unvernünftigen Abständen erhobene Klagen ist mangels Rechtsschutzinteresses nicht einzutreten.»
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