Jusletter

Verlust des Taggeldanspruchs

Arbeitsloser hat Bewerbung nachzuweisen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Verlust des Taggeldanspruchs, in: Jusletter 6. Dezember 2004
Wer von der Arbeitslosenversicherung angehalten wird, sich bei einem Unternehmen um eine Stelle zu bewerben, hat im Streitfall zu beweisen, dass er das auch getan hat.

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